Gesetzliche Grundlage seit Jahren vorhanden
Die Tiroler Landesregierung bekräftigte bereits im Jahr 2005 das öffentliche Interesse an einem Zusammenschluss der beiden Gletscherskigebiete im Pitztal und Ötztal. Sie widmete das Gebiet um den Linken Fernerkogl im Zuge der Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes als Bereich einer möglichen Erweiterung. Dies wurde mit dem Tiroler Seilbahn- und Schigebietsprogramm (TSSP) festgeschrieben.